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Recht

Erbrecht

Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist sie zu gestalten.

Abraham Lincoln

Dr. Friedmann & Partner mbB, Ihr Anwalt in Bruchsal: Erbrecht

Professionelle Regelung von Vorsorge und Nachlass

Machen Sie bei Vorsorgeverfügungen, Nachlassregelungen, Testament, Pflichtteil, Vermächtnis oder komplizierten Erbstreitigkeiten keine Kompromisse – weder als Privatperson noch als Unternehmer. Vorsorge und Nachlass gehören nicht nach Schema F, sondern nach Maß gestaltet.

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise in erbrechtlichen Angelegenheiten. Mit Fingerspitzengefühl und Kompetenz handeln wir einvernehmliche Vereinbarungen im Familienkreis aus. Zum anderen setzen wir Ihre Ansprüche in gerichtlichen Verfahren mit Nachdruck durch.

  • Fallbeispiel Familie
    Das gesetzliche Erbrecht bietet für die vielen unterschiedlichen familiären Verhältnisse, insbesondere für Patchwork-Familien oder nichteheliche Lebensgemeinschaften, keine sachgerechten Lösungen. Denn das gesetzliche Erbrecht begünstigt ausschließlich verwandte Personen und Ehegatten/Lebenspartner – auf „Umwegen“ sogar den geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner. Möchten Sie weitere Personen bedenken oder gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließen, müssen Sie das in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Wir beraten und unterstützen Sie mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen bei der Abfassung Ihrer letztwilligen Verfügung ganz individuell nach Ihren Vorstellungen. Auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Fallbeispiel Unternehmensnachfolge
    Unternehmensnachfolge Nachfolgeregelungen und Übergangszeiten Unternehmenssicherung für die nächste Generation in Wert, Wirtschaftlichkeit und Bestand In Kooperation mit Ihrem Steuerberater/in entwickeln wir steuerlich darstellbare Lösungen für Sie und Ihre Familie.

Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten und vertreten Sie federführend Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Friedmann und Frau Rechtsanwältin Berenice Frisch, insbesondere hinsichtlich folgender Angelegenheiten:

  • Aufklärung der Rechtsfolgen bei Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

  • Behindertentestament

  • Entwurf letztwilliger Verfügungen wie Testamente (auch bei behinderten oder überschuldeten Abkömmlingen sowie das Berliner Testament) und Erbverträge

  • Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung

  • Erbenhaftung

  • Erbschein und Erbscheinverfahren

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

  • Erbfolge – gesetzlich, gewillkürte und vorweggenommene

  • Geschiedenentestament

  • Patchworkfamilientestament

  • Pflichtteil, Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche

  • Prozessvertretung

  • Schenkungs- und Übergabevertrag im Fall der vorweggenommenen Erbfolge

  • Testament, Testamentsvollstreckung

  • Vermächtnis und Auflage

  • Vor- und Nacherbfolge

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